IGP

Voraussetzung für das Ablegen der IGP, IBGH bzw. der Fährtenprüfung ist eine bestandene Begleithundeprüfung. Dies beinhaltet Elemente wie Leinenführigkeit, Sitz, Platz, Ablage sowie einen Verkehrsteil in dem die Unbefangenheit des Hundes in Alltagssituationen geprüft wird.

Die Internationale Gebrauchshundeprüfung setzt sich aus drei Sparten zusammen:

1. Fährte

Bei der Fährtenarbeit orientiert sich der Hund an der "Bodenverletzung" im Gelände.

Hierbei gibt es verschiedene Schwierigkeitsstufen, die von 300 bis 1800 Schritten und bis zu 7 zu verweisenden Gegenständen bei einer Liegezeit von bis zu 3 Stunden reichen.

2. Unterordnung

In der IGP-Unterordnung gibt es drei verschiedene Prüfungsstufen; in denen unterschiedliche Elemente wie Sitz, Platz, Steh, Ablage, Apportieren auf ebener Erde, sowie über Meterhürde und Schrägwand aufeinander aufbauen.

Die Prüfungsstufen IBGH 1 bis 3 sind reine Unterordnungsprüfungen. 

 

3. Schutzdienst

Auch der Schutzdienst besteht aus 3 verschiedenen Stufen.

Hierbei liegt das Augenmerk auf dem Gehorsam des Hundes zum Hundeführer bei den verschiedenen Beißhandlungen in den Schutzarm (Beute). 

Das Streifen nach dem Scheintäter um sechs Verstecke sowie das Bewachen des Helfers beim Seiten- und Rückentransport gehören hier zu den Aufgaben des Hundes.

Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung


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