IGP Voraussetzung für das Ablegen der IGP, IBGH bzw. der Fährtenprüfung ist eine bestandene Begleithundeprüfung. Dies beinhaltet Elemente wie Leinenführigkeit, Sitz, Platz, Ablage sowie einen Verkehrsteil in dem die Unbefangenheit des Hundes in Alltagssituationen geprüft wird. Die Internationale Gebrauchshundeprüfung setzt sich aus drei Sparten zusammen: | ![]() |
1. Fährte Bei der Fährtenarbeit orientiert sich der Hund an der "Bodenverletzung" im Gelände. Hierbei gibt es verschiedene Schwierigkeitsstufen, die von 300 bis 1800 Schritten und bis zu 7 zu verweisenden Gegenständen bei einer Liegezeit von bis zu 3 Stunden reichen.
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